Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
(15.02.2025)
- Anmeldung
Der Antrag auf Anmeldung eines Standes ist innerhalb der Anmeldefrist unter Verwendung des Anmeldeformulars zu stellen. Die Anmeldung ist nur dann wirksam, wenn eine Anmeldebestätigung beim Besteller eingegangen ist. Der Besteller hat eine Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Zusendung der verbindlichen Anmeldebestätigung. - Anerkennung
Mit der Unterzeichnung der verbindlichen Anmeldung, erkennt der Besteller die “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” für sich und seinen Beauftragten als verbindlich an. Gleichzeitig verpflichtet er sich zur Einhaltung der arbeits-, gewerbe- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften, insbesondere in den Bereichen Feuerschutz, Unfallverhütung, Firmenbezeichnung und Preisauszeichnung. Ebenfalls sind anerkannt und ohne Einschränkungen, die “Allgemeinen Bedingungen” der jeweiligen Gebäude nach dem jeweils neusten Stand. Diese gesonderten Bedingungen können jeweils vom Besteller eingefordert werden. - Zulassung
Über die Zulassung des Bestellers, des Ausstellungsgutes und des Handverkaufs entscheidet der Veranstalter. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Der Veranstalter ist berechtigt, nicht zugelassene Waren von der Ausstellung auszuschließen. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden. Mit Eingang der verbindlichen Anmeldung des Bestellers und der darauf folgenden Bestätigung bzw. Rechnung durch den Veranstalter ist der Mietvertrag geschlossen. Der Widerruf des Mietvertrages durch den Veranstalter ist gegeben, wenn sich die Voraussetzungen für die Erteilung verändert haben. Der Veranstalter ist zum Rücktritt des Vertrages berechtigt, wenn trotz zweimaliger Mahnung Zahlungsverzug besteht, spätestens wenn zum Zeitpunkt 4 Wochen vor der Veranstaltung kein Zahlungseingang verzeichnet wurde. In diesem Fall ist die Rücktrittsgebühr in Höhe von 25% des Rechnungsbetrages fällig. Der Veranstalter ist bei berechtigten Beanstandungen auf die angebotene Ware oder Arbeitsweisen beteiligter Aussteller und Ausstellerinnen befugt, unverzüglich angemessene Maßnahmen zu treffen, um einen ordnungsgemäßen Messe/Ausstellungsverkauf sicherzustellen. Sollten die
Anweisung des Veranstalters aufgrund der Beanstandung vom Mieter nicht befolgt werden, kann Dieser in letzter Konsequenz den Stand schließen und den Mieter vom Ausstellungsgelände verweisen.
Sollten die Anweisung des Veranstalters aufgrund der Beanstandung vom Mieter nicht befolgt werden, kann Dieser in letzter Konsequenz den Stand schließen und den Mieter vom Ausstellungsgelände verweisen.
Es dürfen nur solche Gegenstände oder Produkte ausgestellt werden, die den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und frei von Rechten Dritter sind.
Kunde ist weiterhin dazu verpflichtet durch die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen keine unzulässigen Inhalte zu veröffentlichen oder zu verbreiten.
Kunde ist weiterhin dazu verpflichtet durch die Nutzung der vertragsgegenständlichen Leistungen keine unzulässigen Inhalte zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Unzulässig sind grundsätzlich Inhalte, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen oder die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Messen, Ausstellungen und Veranstaltungen verstoßen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Inhalt- gegen gesetzliche Vorschriften – insbesondere gegen das Grundgesetz (GG), das Strafgesetzbuch (StGB), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Urhebergesetz (UrhG), das Markengesetz (MarkenG) das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sowie das Gesetz zum Jugendschutz (JuSchG) – verstößt,
- rassistische oder menschenverachtende Aussagen enthält,
- nicht religiös und politisch neutral gehalten ist,
- pornographisch oder sexuell anstößig ist,
- gewaltverherrlichenden Charakter aufweist,
- gegen die DSGVO und geltendes Datenschutzrecht verstößt,
- Rechte Dritter – jeglicher Art, insbesondere das Persönlichkeitsrecht – verletzt.
Dem Veranstalter obliegt weder eine vertragliche noch eine anderweitige Verpflichtung zur Überprüfung der vom Kunden eingegebenen Inhalte und Daten. Der Veranstalter wird jedoch Hinweisen auf eine etwaige Rechtswidrigkeit von Inhalten nachgehen und gegebenenfalls geeignete Maßnahmen zur Beendigung dieses Zustands treffen. Soweit vom Kunden eingegebene Inhalte rechtswidrig sind oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Messen, Ausstellungen und Veranstaltungen verstoßen, hat der Veranstalter das Recht, nach eigenem Ermessen diese Inhalte zu sperren. Darüber hinaus übt der Veranstalter das Hausrecht auf der jeweiligen Veranstaltung aus und hat damit das Recht, Kunden, die unzulässige Inhalte im Sinne dieser Ziffer veröffentlichen oder verbreiten, vorübergehend oder dauerhaft der Veranstaltung zu verweisen.
- Ergänzung zu Punkt 3
Einlassvorbehalt (gemäß Art. 10 BayVersG ):
Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören oder der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind, sind von der Veranstaltung ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Personen, die bereits in der Vergangenheit durch nationalistische, verschwörungsideologische, rassistische, antisemitische, antifeministische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind oder Parteien oder Organisationen angehören, die durch solche Äußerungen in Erscheinung getreten sind. - Standzuteilung
Die Standzuteilung erfolgt durch den Veranstalter unter Berücksichtigung besonderer Wünsche des Ausstellers und der örtlichen Gegebenheiten. Der Anmeldezeitpunkt begründet für sich Priorität. Die Bekanntgabe der Standnummer wird dem Aussteller zusammen mit dem Lageplan über die Gesamtaufteilung der Halle schriftlich bestätigt. Der letzte Plan, den der Aussteller mit den technischen Unterlagen erhält, ist maßgeblich. Änderungen des bekannt gegebenen Standortes, die Lage, Art und Maße des Standes betreffend, sind vom Veranstalter unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Der Veranstalter behält sich vor, aus zwingenden technischen oder Sicherheitsgründen die Ausgänge, Durchgänge und Notausgänge zu verlegen. - Feuersicherheits- und Arbeitsschutzbestimmungen:
Der Aussteller verpflichtet sich zur Einhaltung der Feuerschutz und Unfallverhütungsvorschriften. - Haftung und Bewachung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Beschädigungen oder Einbruch/Diebstahl am Ausstellungsgut oder der Standausrüstung und deren möglichen Folgeschäden. Der Veranstalter haftet ausschließlich für Sach- und Personenschäden für die er gesetzlich haftbar gemacht werden kann. Ausgeschlossen von dieser Haftung sind die Gastronomiebetriebe. Hier haften die Betreiber eigenständig.
Der Veranstalter übernimmt die Bewachung der Ausstellungsflächen. Er übernimmt jedoch keinerlei Haftung für Verluste und Beschädigungen. Dieses gilt insbesondere während der Auf- und Abbauzeiten. - Werbung
Werbemaßnahmen sind nur innerhalb des Standes zulässig. Dies gilt vornehmlich für Druckerzeugnisse und Werbematerial für Messebesucher. Andere Werbemöglichkeiten bedürfen der Zustimmung des Veranstalters. Eine Anbringung von Plakaten oä an den Wänden oder Fensterflächen ist nicht gestattet. - Ausfall der Veranstaltung wegen Höherer Gewalt
Sollte die Veranstaltung wegen Höherer Gewalt ausfallen müssen, erhalten die Ausstellenden ihre Standgebühren zu 100% zurück. Nicht erstattet werden können Kosten, die für Dienstleistungen wie die Programmhefterstellung gezahlt wurden.
Veranstalter
Lucie Körber
Oberstdorfer Str. 18c
86163 Augsburg
0151 44235827
info@luciestumm.de
