
Alle Informationen für
Besucher*innen

Der Treffpunkt in Süd-Deutschland
Wo sich Buchwürmer jedes Genres & Formats treffen


Alle Informationen für euren Messebesuch findet ihr hier – insbesondere Ort, Anfahrt, Zeiten, Ablauf und Pläne.
Alle Ausstellenden im Detail findet ihr auf der Ausstellendenseite.

Wo die Leselust wächst *
Wo die Leselust wächst *
Alles auf einen Blick
Details zur Augsbuch 2026
Damit ihr wisst, wohin ihr wann zu kommen habt und alles auf einem Blick habt: Die Hardfacts zur Augsbuch 2026.

Wann?
07.11.2026
10 – 17:00 Uhr
Kostet?
Ab 13 Jahren: 12€
Cosplay**: 6€
Ermäßigt*: frei
Tickets
Zum Vorverkauf Abendkasse vor Ort.
* Kinder unter 13 Jahren & Personen mit Behindertenausweis
** Regeln siehe Ende der Seite
Zeiten, Orte & Programmplanung
Augsbuch 2026 – euer bookisches Programm
Die Augsbuch findet am 07.11.2026 statt. Die Türen sind von 10 – 17:00Uhr für euch geöffnet.
Ab 10:30 finden im Halbstundentakt Lesungen in den Räumen A und B im Obergeschoss, sowie dem Raum C im Erdgeschoss statt.
Die genauen Zeiten für die Lesungen, die Podiumsdiskussionen, den Cosplay-Walk sowie das Kinoprogramm im Panoramasaal folgen.
Zeitplan für
die Lesungen 2026
Weiteres Programm
Download coming soon →
Zeitplan für das
Panoramasaal-Programm
Download coming soon →
Saalplan für die
Augsbuch 2026
Wo unsere Story lebendig wird:
Messe Augsburg Tagungszentrum



Anreise & Anschrift
Location
Die Messe findet im Tagungszentrum der Messe Augsburg statt:
Am Messezentrum 5
86159 Augsburg
Anfahrt
- Mit dem ÖPNV:
Ab Königsplatz Bus Nr. 41 in Richtung Maria Stern bzw. Bergstraße bis zur Haltestelle Messezentrum. Fahrzeit ca. 12 Minuten. - Mit dem Auto:
Die Messe Augsburg liegt direkt an der B17. Beschilderungen führen ohne Umwege zum Messegelände. Eingang Tor 1 zum Tagungszentrum

Besucher*innen FAQs
Du hast noch Fragen?
Dann haben wir hier die Antworten!
Falls immernoch Fragen unbeantwortet geblieben sind, melde dich gerne per Mail bei uns:
info@augsbuch.de
Die Messe hat einen großen Parkplatz für Besuchende (gebührenpflichtig), ebenso wie einen VIP Parkplatz im Innenhof (gebührenpflichtig). Sprecht uns an, wenn ihr auf den Innenparkplatz wollt.
Besucher*innen reisen aber am besten mit der Tram oder dem Bus an.
Wir haben einen Caterer in einem extra Bereich des Tagungszentrums. Dieses Mal ganz klassisch auch mit Sitzbereich zum Essen!
Es gibt zwei große separate Räume, sowie einen kleineren, in denen gelesen wird. Der Zeitplan wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Nein, leider dürfen Hunde nicht in das Gebäude.
- Definition eines Cosplays
1.1 Als Cosplay gilt eine erkennbare Darstellung eines fiktiven oder realen Charakters aus z. B. Anime, Manga, Games, Filmen, Serien, Comics, Büchern oder vergleichbaren Medien.
1.2 Alternativ sind selbst kreierte Charaktere (Original Characters / OCs) erlaubt, sofern ein klar erkennbarer gestalterischer und handwerklicher Aufwand in der Kostümherstellung vorhanden ist.
1.3 Alltagskleidung, Freizeitmode oder Schlafbekleidung (z. B. Schlafanzüge, Onesies ohne erkennbare Ausarbeitung, Jogginganzüge) gelten nicht als Cosplay.
1.4 Das Cosplay muss über einfache Kleidungsstücke hinausgehen und den dargestellten Charakter für Außenstehende erkennbar machen.
- Sicherheit und Gefahrenvermeidung
2.1 Kostüme dürfen keine Gefahr für andere Besucher*innen darstellen.
2.2 Scharfe Kanten, Spitzen, harte Schlagflächen oder instabile Konstruktionen sind verboten.
2.3 Alle Arten von Waffenattrappen unterliegen gesonderten Waffen- und Requisiten Regeln und müssen beim Waffen-Check am Cosplayer Eingang geprüft werden
2.4 Die Orga behält sich vor, Kostüme oder Teile davon bei Sicherheitsbedenken zu untersagen oder zu entfernen.
2.5 Das führen von nicht-geprüften Waffen, führt unmittelbar zu einem Ausschluss aus der Veranstaltung
- Maße und Platzbedarf
3.1 Das Kostüm darf eine maximale Grundfläche von 2 m² nicht überschreiten.
3.2 Die maximale Höhe des Kostüms und alle Accessoires beträgt 2,20 Meter.
3.3 Sperrige Kostüme müssen jederzeit kontrollierbar und manövrierfähig sein (v.a. in Gängen, bei Fluchtwegen).
- Jugendschutz & angemessene Bekleidung
Auf dem Gelände befinden sich Kinder und Jugendliche. Die Convention hat keinen Bereich, der nur ab einem bestimmten Alter zugänglich ist. Daher gilt auf dem gesamten Gelände:
4.1 Es ist auf eine ausreichende Bedeckung des Körpers zu achten.
4.2 Stark sexualisierte, pornografische oder explizit freizügige Darstellungen sind verboten.
4.3 Potentiell verstörende Kostüme sind verboten, insbesondere solche mit:
- großen offenen Wunden
- stark realistisch dargestellter Verstümmelung
- exzessiver Blutdarstellung
4.4 Leichte, klar künstliche Effekte wie kleine Schrammen, harmlose Fantasy- Narben oder dezentes Kunstblut sind erlaubt.
- Gesetzliche Vorgaben & verbotene Inhalte
5.1 Es ist alles verboten, was gegen geltendes deutsches Recht (insbesondere das WaffG) verstößt.
5.2 Insbesondere verboten sind:
- verfassungsfeindliche, extremistische oder verbotene Symbole
- volksverhetzende, rassistische oder diskriminierende Darstellungen
- reale militärische oder polizeiliche Uniformen, die zu Verwechslungen führen
können
(Amtsanmaßung §132 StGb).
Milsim / CoD oder ähnliche Cosplays sind erlaubt, solange sie keine Staatlichen/International Geschützen Insignien tragen oder undemokratische Werte vertreten.
5.3 Auch stilisierte oder „fantasy hafte“ Abwandlungen verbotener Symbole sind verboten.
- Identitätsprüfung & Mitwirkungspflicht
6.1 Während der gesamten Veranstaltung herrscht Ausweispflicht für alle Besucher, das heißt, ein gültiger Altersnachweis ist ständig mitzuführen (Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder Kinderausweis; andere Dokumente werden nicht akzeptiert!).
6.2 Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals ist jederzeit Folge zu leisten. Es gilt das Hausrecht.
- Durchsetzung & Hausrecht
7.1 Die Orga behält sich vor, Cosplays zu kontrollieren und bei Regelverstößen:
- Änderungen zu verlangen
- einzelne Kostümteile zu untersagen
- Personen vom Gelände zu verweisen
7.2 Entscheidungen der Orga dienen der Sicherheit und dem Wohl aller Besucher*innen und sind verbindlich. Getroffene Entscheidungen sind nicht anzuzweifeln und stehen nicht zur Diskussion.
Richtlinien bzgl. Cosplay-Check
- Verbotene Waffen & Cosplays
1.1 Das Führen von Waffen im Sinne des deutschen Waffengesetzes (WaffG) ist verboten. Besonders ist hierbei § 40 WaffG zu beachten. Es spielt keine Rolle, ob der/die Besitzer/in im BEsitz eines Waffenscheins ist.
1.2 Auf der Veranstaltung sind darüber hinaus sogenannte Anscheinswaffen verboten.
1.3 Verboten sind Requisiten und Gegenstände aus unzulässigen Materialien, insbesondere:
- alle Metallarten, sofern der Metallanteil überwiegt (Ausnahmen nur nach vorheriger individueller Genehmigung durch die Orga anhand von Foto und Beschreibung)
- Plexiglas, insbesondere bei Hieb- und Stichwaffen Imitationen, aufgrund erhöhter Verletzungsgefahr
- Holz ab einer Materialstärke von 3 cm (z.B. Baseballschläger)
1.4 Waffen oder waffenähnliche Requisiten, die in ihrer Gesamtlänge die zulässigen Maße überschreiten, sind auch dann verboten, wenn sie in Einzelteile zerlegt werden können.
1.5 Verboten sind außerdem:
- Softair-, Paintball- und Gotcha-Waffen, auch wenn diese dauerhaft funktionsunfähig gemacht wurden
- Schreckschuss- und Gaspistolen
- echte Munition
- lose, massive Stahlketten
- Hieb- und Stichwaffen, unabhängig davon, ob diese scharf oder stumpf sind
- Echt- und Dekoschwerter
- Nunchakus
- Tanto Messer und Deko Säbel
1.6 Ebenfalls nicht erlaubt sind:
- Bollerwagen
- Bobbycars
- Inlineskates
- Scooter
- Skateboards
- Roller
- Fahrzeuge jeglicher Art ausgenommen Kinderwagen oder Mobilitätshilfen
- Beanstandete Waffen
2.1 Beanstandete Waffen werden beim Cosplay Eingang abgenommen und dort auch gelagert. Sollten sie für den Cosplay-Catwalk oder für den Cosplay Performance-Wettbewerb als Prop genutzt werden, so können sie vor Beginn dieser Wettbewerbe von erfahrenen Helfern zur Bühne gebracht und dürfen nur für diese Veranstaltungen auf der Bühne getragen werden. Unmittelbar danach müssen sie wieder abgegeben werden. Beim Verlassen der Veranstaltung können beanstandete Waffen am Waffencheck wieder abgeholt werden.
2.2 Zu den beanstandeten Waffen gehören z.B.:
Schusswaffen Imitationen und Replika aus Metall oder Metall/Holz
- Hieb- und Stichwaffen mit Klingenersatz aus Holz, Plastik usw. (z.B. Katanas, Schwerter, Säbel, Macheten, Beile, Messer aller Art außer Taschenmesser)
- Stäbe oder Rohre aus Holz, Metall, Fiberglas, Hartplastik oder Kombinationen davon, auch mehrteilig (z.B. Kendo-Ausrüstung, Bambusschwerter, Lanzen etc.)
- Pfeile aller Art, unabhängig vom Material
- Reitgerten über 1 m Länge, Hand Peitschen mit Bandmaß über 1,5 m, Stab Peitschen mit Stab über 1 m und Bandmaß über 1,5 m Länge
- Zugelassene Waffen
3.1 Erlaubt sind Waffenimitationen, sofern sie ausschließlich aus folgenden Materialien bestehen:
- Holz (unter 3 cm Materialstärke)
- Pappe
- Kunststoff
- Weichmaterial
- Schaumstoff
- thermoplastische Werkstoffe
Auch Materialkombinationen (z. B. Schaumstoff- oder Latex Nachbildungen mit n Stabilisations Kern) sind erlaubt.
3.2 Die maximale Gesamtlänge von Waffenimitationen (z. B. Schwerter, Sensen) beträgt 1,50 m.
3.3 Spitzen und Klingen müssen aus biegsamen, nachgiebigem Material bestehen.
3.4 Gehstöcke und Stäbe sind bis zu einer Gesamtlänge von 2 m erlaubt, sofern sie keine sperrigen oder gefährlichen Aufsätze besitzen (z. B. Sensenblätter, Kronen, Spitzen o. Ä.)
3.5 Sensenblätter dürfen eine maximale Länge von 80 cm nicht überschreiten.
3.6 Schilde sind bis zu einem maximalen Durchmesser von 80 cm erlaubt.
3.7 Funktionslose Bögen ohne echte Sehne sind bis zu einer Länge von 1,50 m erlaubt. Köcher dürfen ausschließlich Pfeil-Attrappen enthalten, die unter keinen Umständen abgefeuert werden dürfen.
